Konditionen.

So einzigartig jeder Mensch ist, so individuell sind auch seine Wünsche und Bedürfnisse.

 

Wir laden Sie zu Beginn zu einem kostenfreien Beratungsgespräch ein. 

 

In diesem Rahmen sprechen wir gemeinsam über die Möglichkeiten, für Sie oder Ihre Angehörigen da zu sein und Begleitung, Beratung und Unterstützung zu erhalten, um aktiv und selbstbestimmt mit Freude älter zu werden.

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Mögliche Kostenbeteiligung durch Leistungen nach § 39 SGB XI zur Verhinderungspflege:

 

Jährlich können Kostenübernahmen bis zu einer Höhe von 1.612,00 EUR geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass Pflegegrad 2 vorliegt.

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Mögliche Kostenübernahme durch Leistungen nach § 42 SGB XI zur Kurzzeitpflege:

 

Der vorgenannte Leistungsbetrag kann auf jährlich bis zu 2.418,00 EUR erhöht werden, wenn bewilligte Mittel zur Kurzzeitpflege nicht voll ausgeschöpft werden.

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Mögliche Steuerminderung:

 

Sie können die in Rechnung gestellten Leistungen unter anderem steuermindernd als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 ff. EStG bzw. als steuerermäßigende haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a EStG bis zu einer Höhe von 4.000,00 EUR jährlich bei Ihrer Steuererklärung geltend machen.

 

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater darüber; er wird Sie fachgerecht beraten.


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